Veranstaltungsbedingungen
The terms and conditions are only available in German language.
Version 3.0 Datum: 05.01.2016
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmern, Zuschauern, Betreuern und Trainern am „Scorpion´s Cup – International Martial Arts Championship ®“ (im Folgenden „Veranstaltung“ genannt) und dem Turn- und Sportverein Ismaning e. V. Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Veranstaltungsbedingungen haben keine Gültigkeit.
2. Leistung
2.1 Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit oder sonstige Leistung und nicht ein Erfolg.
2.2 Der Veranstalter behält sich vor angekündigte Kategorien oder Darsteller, Kämpfer für Shows durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vornehmen zu können.
2.3 Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend unter ihrer, bei der Anmeldung angegebenen Adresse, informiert. Die Meldegebühren werden in diesen Fällen erstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
2.4 Die Grundlage zur Leistung sind die offiziellen Regelwerke des Veranstalters (TSV Ismaning 1928 e.V.) und in den Disziplinen Point Fighting der „WAKO – World Amateur Kickboxing Association“. Änderungen im Detailbereich der Regelwerke sind seitens des Veranstalters am Wettkampftag zur Kampfrichtereinweisung möglich.
2.5 Die angebotenen Klassen können durch den Veranstalter bei Über- bzw. Unterbelegung zusammengeführt bzw. gesplittet werden. Ein Rücktrittsrecht von Meldungen aufgrund solcher Änderungen besteht nicht.
3. Anmeldung
3.1 Ihre Anmeldung kann über das Meldeportalder der Website www.sportdata.org oder nach Rücksprache mit dem Veranstalter per E-Mail an die Accounts office@scorpionscup.com erfolgen. Die Anmeldung wird durch Versand an den Veranstalter „TSV Ismaning e. V.“ (nur an die oben genannten Email-Accounts bzw. Nennung über Sportdata GmbH) rechtsverbindlich.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Teilnahmegebühren sind sofort nach Anmeldung fällig unter Angabe des Namens des Meldenden. Die Gebühren sind auf das Konto des TSV Ismaning e.V. – Abteilung Kampfsport zu überweisen.
4.2 Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung oder in BAR direkt Vorort. Eine Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks per Post ist nicht möglich.
5. Rücktritt
5.1 Ein Rücktritt von einer Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Maßgebend ist das Datum des Poststempels bzw. das Datum des E-Mail-Eingangs an oben unter Punkt 3. Anmeldung genannte offizielle Emailadressen. Rückmeldungen über Sportdata sind von der Regelung unberührt.
5.2 Ein Rücktritt von der Veranstaltung bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei.
5.3 Bei einer Abmeldung nach dieser Frist bis zum 3. Arbeitstag vor der Veranstaltung werden 50% der Teilnahmegebühr zur Zahlung fällig. Bei einer späteren Abmeldung bzw. bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist die volle Teilnamegebühr zu entrichten.
6. Bild- und Videofreigabe
6.1 Alle Bilder und Filme, die beim „Scorpion´s Cup – International Martial Arts Championship ®“ im Auftrag des TSV Ismaning e. V. aufgenommen werden oder zur Nutzung durch Dritte überlassen wurden, sind ohne weitere Rücksprache mit den abgebildeten Sportlern und deren Begleiter zur Veröffentlichung freigegeben. Dies erstreckt sich auch auf die Weitergabe an die Medien und Lizenzpartner des TSV Ismaning e. V. die, aufgrund der Veranstaltung, ein Rechtsgeschäft mit dem Veranstalter eingegangen sind.
6.2 Die Bildfreigabe zählt ohne zeitliche Beschränkung. Insofern können Sportler und deren Begleiter nicht die Löschung der Bild- und Videodateien beantragen bzw. gegen deren Nutzung klagen, die durch den TSV Ismaning e. V. zum Werbe- und Darstellungszweck auch zu vergangenen Veranstaltungen verwendet wird.
6.3 Die Bilder und Videos werden primär zur Erstellung von Trailers / Teaser und Kurzfilme für Impressionen verwendet. Die Verwendung findet in Video- und Bildgalerien des Veranstalters statt.
6.4 Die Veröffentlichung der Filme/Videos findet primär direkt über die Internetseiten des Veranstalters oder über den Internetanbieter YOUTUBE oder vergleichbaren öffentlichen Plattformen statt. Hier werden Zusammenschnitte und Einzelaufnahmen von Sportlern veröffentlicht. Dieser Veröffentlichung stimmen die Teilnehmer zu jeder Zeit zu. Die Setzung von Weblinks auf Partnervereine, Teilnehmervereine, Sportorganisationen und weiterer Kooperationspartner sind jederzeit möglich.
6.5 Das Recht des Veranstalters am Bild- und Videomaterial bleibt hiervon unberührt. Der Veranstalter kann Werbeträger (Plakate / Poster / Flyer /Autogrammkarten / Trailer / Kurzfilme u. ä.) erstellen und diese zum Zweck der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für den „Scorpions Cup – International Martial Arts Championship ®“ jederzeit verwenden.
7. Urheberrechte und Markenrechte
7.1 Die verwendeten Daten insbesondere Grafiken, Logos, Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Desweiteren ist die Bezeichnung „Scorpion´s Cup – International Martial Arts Championship ®“ als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert und geschützt.
7.2 Die Verwendung dieser Daten und Namen sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Markeninhabers bzw. Rechteinhabers möglich.
8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl für die von Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenständen. Bei vom Veranstalter zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet dieser nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet.
8.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung als Wettkämpfer ist nur mit einer ausreichenden vorgeschriebenen Krankenversicherung möglich. Es wird ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorausgesetzt, das die Eignung des Teilnehmers bestätigt. Es darf nicht älter als 1 Jahr zum Zeitpunkt der Veranstaltung sein. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet den Nachweis dieser Voraussetzungen einzufordern.
9. Datenschutz
9.1 Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert und im Sinne der Zweckbestimmung verarbeitet werden.
9.2 Der Veröffentlichung des vollen Namens in der jeweiligen gemeldeten Klasse wird in jedem Falle zugestimmt. Streichungen aus den Ergebnislisten sind nicht möglich.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
10.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Erfüllungsort ist der Vereinssitz des „Turn- und Sportverein Ismaning e. V.“ Der Veranstaltungsort ist Ismaning bei München.
10.3 Der Gerichtsstand ist München.
11. Hausordnung
11.1 Die jeweilige Hausordnung der Sportstätte hat Gültigkeit. Die Sportler, Betreuer und Nutzer der Anlage haben sich an diese in der Sporthalle einsehbaren Hausordnung zu halten. Den Anweisungen des Hausmeisters und dem Aufsichtspersonal ist unbedingt Folge zu leisten.
11.2 Sonderregelungen, die entgegen der Hausordnung formuliert sind, werden durch den Veranstalter am Veranstaltungstag bekannt gegeben.
12. Verbände / Sportorganisationen
Der Veranstalter ist bemüht Kooperationspartner zur Veranstaltung zu rekrutieren. Die Partner sind nicht Inhalt der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung. Ein Rücktritt von der Veranstaltung aufgrund neu gewonnener oder abgegebener Lizenzrechte ist nicht möglich. Es wird jederzeit versucht, die Kooperation ausschließlich mit anerkannten Fachverbänden (DOSB) einzugehen. Wird ein solcher Fachverband nicht rekrutiert, bleibt die Veranstaltung in diesem Bereich neutral gestellt. Ausnahmeregelung für Sportorganisationen, diese innerhalb der „Sport Accord Games“ ehemalige GAIFS und TAFISA anerkannt sind, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich in diesem Fall bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.